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   LAG Köln, 13.09.1984 - 10/9 Ta 110/84   

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https://dejure.org/1984,3700
LAG Köln, 13.09.1984 - 10/9 Ta 110/84 (https://dejure.org/1984,3700)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.09.1984 - 10/9 Ta 110/84 (https://dejure.org/1984,3700)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. September 1984 - 10/9 Ta 110/84 (https://dejure.org/1984,3700)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanwalt; Kostenerstattung; Berufung; Fristwahrung; Frist

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwaltskosten; Kosten; Rechtsanwalt; Berufung; Fristwahrung; Zweckmäßigkeit; Rechtsmißbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 83
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Hessen, 13.12.1999 - 9 Ta 620/99

    Anwaltsgebühren: Anfall der Prozessgebühr bei "zur Fristwahrung" eingelegter

    Sie schließt sich nunmehr der Ansicht an, dass auch bei einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung auch dann, wenn sie mit der - anders als hier - auch ausdrücklichen Bitte, sich noch nicht zur Akte zu melden, verbunden ist, durch die Meldung der Gegenpartei zur Akte entstandene gesetzliche Anwaltsgebühren erstattungsfähig sind (LAG Köln Beschl. v. 13.09.1984 - 10/9 Ta 110/84 - MDR 1985, 83; OLG Nürnberg Beschl. v. 05.11.1981 - 3 W 2890/81 - NJW 1982, 1056).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1986 - 6 W 97/86

    Kostenerstattung: Anwaltsgebühren bei Berufungseinlegung zur Fristwahrung

    Dagegen sehen das OLG Koblenz (MDR 1983, 414) sowie der 12. Zivilsenat des OLG Frankfurt/M. (JurBüro 1984, 1030 ) eine halbe Gebühr aus dem Wert der Hauptsache als erstattungsfähig an (§ 32 BRAGO ) Nach anderer Ansicht schließlich ist die volle Prozeßgebühr ohne Prüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Antrags auch dann zu erstatten, wenn die Berufung zunächst ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt worden ist (OLG Frankfurt/M., 20. Zivilsenat, AnwBl 1980, 461; OLG Hamburg, AnwBl 1980, 462; LAG Köln, MDR 1985, 83; OLG Düsseldorf, VersR 1982, 980 m. w. Nachw.; vgl. auch Hauss, NJW 1984, 963 f.).
  • LAG Köln, 17.12.1996 - 4 Ta 285/96

    Kostenerstattung: Anwaltskosten bei Berufungseinlegung durch die Gegenseite und

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat mehrfach entschieden, daß diese Kosten grundsätzlich zu erstatten sind (Beschlüsse vom 13.09.1984 - 10/9 Ta 110/84 - vom 25.09.1991 - 4 (2) Ta 129/91 - vom 9. November 1992 - 12 (6) Ta 220/92 -).
  • LAG Nürnberg, 20.05.1992 - 6 Ta 58/92

    Kostenerstattung bei vorsorglich eingelegter Berufung

    In der Literatur dagegen wird diese Ansicht, soweit feststellbar, nicht vertreten Andererseits wird die Ansicht vertreten, die volle Prozeßgebühr sei ohne Prüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Antrags auch dann zu erstatten, wenn die Berufung zunächst ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt worden ist (vgl. z.B. OLG Hamburg in AnwBl 1980, 462; OLG Düsseldorf in VersR 1982, 980; LAG Köln in MDR 1985, 83; OLG Frankfurt/M. in JurBüro 1986, 1562 ; Schumann/Geißinger, BRAGO , 2. Aufl., § 31 Anm. 25; Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., § 31 BRAGO Anm. 5 E "Berufung", mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 20.07.1998 - 4 Sa 428/98

    Erstattung von Anwaltskosten in Berufungsverfahren; Beauftragung eines Anwalts

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  • LAG Düsseldorf, 20.01.1986 - 7 Ta 415/85

    Kostenerstattung: Anspruch bei nur zur Fristwahrung eingelegtem Rechtsmittel

    In Rechtsprechung und Rechtslehre ist umstritten, ob der Rechtsmittelgegner auch dann einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Rechtsmittelführer hat, wenn dieser das Rechtsmittel nur aus Fristgründen eingelegt und vor Begründung zurückgenommen hat, der Rechtsmittelgegner sich jedoch vorher mit einem Sachantrag für das Berufungsverfahren bestellt hatte (bejahend LAG Köln, MDR 1985, 83; AnwBl 1982, 112 m.w.N.; Verneinend OLG Bamberg, JurBüro 1985, 407 m. w. N .; Mittelmeinung nur eine 13/20-Gebühr OLG Karlsruhe, JurBüro 1985, 225 m. w. N.).
  • LAG Bremen, 30.05.1988 - 2 Ta 7/88

    Kostenerstattung; Berufungsbeklagte; Rechtsmittelführer; Fristwahrende Einlegung

    Den Anspruch bejaht haben das LAG Köln (MDR 85, 83), das Hanseatische OLG Bremen (MDR 77, 232), das OLG Frankfurt (JurBüro 79, 110) sowie das OLG München (MDR 86, 943) und OLG Düsseldorf (RPfl. 74, 202).
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